Zine ist fertig!!

Endlich ist das Zine fertig. Es wurde viel Zeit und Arbeit investiert und es ist super toll geworden!!

Aber überzeugt euch selbst!

 

Zine-Farbe

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“Die Verhandlung ist hiermit beendet!” – Prozessbericht Berufung der ersten Heini, letzter Teil

Das Gericht hatte sich ja schon an uns gewöhnt, sodass unser Sitzenbleiben diesmal wortlos ignoriert wurde.
Heute wurden zwei Cop-Zeugen vernommen. Der erste gab freimütig zu, sich selbst an nichts genaues erinnern zu können, sondern sich in seiner zeugenschaftlichen Aussage auf die Aussagen und “Erinnerungen” seiner Kolleg*innen bezogen zu haben. Dann jedoch sagt er aus, an dem Abend der Kundgebung nicht zu Boden gegangen zu sein. Ups, in seiner Aussage findet sich Gegenteiliges. Aber die Aussagen der Cops sind natürlich über alle Zweifel erhaben.

Der zweite Cop-Zeuge gab ebenso an selber an dem Abend kaum eigene Beobachtungen gemacht zu haben, sondern von Zeuge Sch. Informationen bekommen zu haben, der widerum die Informationen vom Bullenführer Bo. bekommen haben soll. Also das “Stille Post”-Prinzip kennen wir ja auch noch von Kindergeburtstagen. Und wie witzig wir es fanden, dass sich Geschichten auf so eine Art ins absurde verändern.

Der Anwalt der ersten Heini weist dann darauf hin, wie unterschiedlich die Strafprozessordnung bei zivilen Zeug*innen im Vergleich zu Cop-Zeugen gehandthabt wird und beschreibt das treffend als “justizielle Doppelmoral”. Weder wird kritisch hinterfragt, noch die Glaubwürdigkeit der Cops angezweifelt, eine Zeugenbefragung wird einfach gar nicht so durchgeführt, wie sie bei jeder anderen Person gehandhabt werden würde.
Hier zeigt sich einmal mehr, dass Staatsanwaltschaft und Richter für solche Kritik taub sind, ganz nach dem Motto: “Hier rein – da raus”. Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten Hand in Hand.

Die zwei Beweisanträge, die wir stellen, werden beide – wer hätte es erwartet? – abgelehnt.
Einer der beiden Beweisanträge, der die Glaubhaftigkeit einer der Cop-Zeugen prüfen lassen soll, wird vom Staatsanwalt mit der Erwiderung abgetan, “man habe es ja nicht mit Kindern oder Schw*chsinnigen zu tun”, weshalb der Beweisantrag unbegründet sei.
Der zweite Beweisantrag sollte das Funkprotokoll wie auch den Verlaufsbericht des Polizei-Einsatzes am Heinrichplatz heranziehen. Die Staatsanwaltschaft lehnt es ab, denn das sei ja “Ausforschung von Polizeiunterlagen”. Das zweifelhafte Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei wird hier wieder besonders deutlich. Ermittlungen gegen die Polizei werden als eine Ausforschung dieser dargestellt.

Am Ende verliest die erste Heini ihr Schlusswort und hört mit den Worten „Die Verhandlung ist hiermit beendet“ auf – selbstbestimmt verlässt sie, zusammen mit dem solidarischen Publikum und unter Applaus, den Raum.

Das Urteil erfahren wir vom Anwalt der ersten Heini vor dem Gericht – Strafmaß von 180 Tagessätzen aus erster Instanz bleibt unverändert. Die Schöff*innen, die offiziell gleichberechtigt mit dem Richter über das Urteil entscheiden, haben sich als Beischläfer*innen heraus gestellt. Der Schein einer zivilgesellschaftlichen Beteiligung soll durch diese ja gewahrt werden. De facto haben die beiden im Großen und Ganzen im Halbschlaf dem Ganzen gelauscht. Eine*r der beiden wollte sich tatsächlich einmal zu Wort melden. Der Richter fiel ihr aber ins Wort. Mehr Schein als Sein – mehr Beischläfer*innen wie Beisitzende. Die kritischen Fragen des Richters am zweiten Tag haben sich als ein Vortäuschen von kritischem Arbeiten heraus gestellt. Same business as usually.

Unsere Message jedoch ist und bleibt klar: “Wir kommen nicht, um uns verurteilen zu lassen, sondern um unversöhnlich „Nein“, zu sagen,
„Wir nehmen diese Gewalt nicht hin!“.

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Dritter Termin – Montag, 07.09.20

Der letzte Heini Prozess geht am Montag voraussichtlich in die letzte Runde.

Wir freuen uns über solidarische Prozessbegleitung.

Amtsgericht Tiergarten

Turmstraße 91 Raum 101

07.09.20  13.30 Uhr

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Prozesserklärung der ersten Heini, Berufung

Warum sitze ich wieder hier vor Gericht?
Weil ich verhaftet wurde, damals vor inzwischen über 3 Jahren. Bei einer Kundgebung gegen die Polizeigewalt während dem G20 Gipfel.
Ich sitze aber auch hier, weil ich mit dem Urteil in erster Instanz nicht einverstanden bin.
Ein weiterer Grund wegen dem ich wieder hier bin, ist, dass Gesetze ins absurde verschärft worden sind, damals kurz vor dem G20 Gipfel, oder besser gesagt: damals, kurz vor den angekündigten Protesten.
Ich sitze auch wieder hier, wegen der Gewalt, die die Polizei in den Tagen von Hamburg ausgeübt hat. Denn sonst hätte es die besagte Kundgebung am Heinrichplatz, bei der ich festgenommen wurde, auch nicht gegeben. Die Rede ist dabei von den Angriffen auf die angemeldete Demonstration am Fischmarkt, den Übergriffen in Gewahrsam, bis hin zu wahllosen Attacken gegen Menschen, die in den Augen der bewaffneten Gesetzeshüter*innen nicht in eine weiße deutsche Gesellschaft gehören würden. Ich habe den Eindruck, dass diese Tage zu einem kollektiven Trauma für viele von denen geworden sind, die damals vor Ort waren, um in welcher Form auch immer, der ausbeutenden Politik der G20 etwas entgegen zu setzen. Ihnen Herr M. (Anm.: Richter im Prozess) sind sicher die Zahlen der eingegangen Anzeigen gegen Polizist*innen bekannt – und wohl auch, dass alle abgewiesen worden sind, bis auf eine. Bei der hat ein Polizist gegen einen Kollegen Anzeige erstattet, von dem er in einem Streit in der Gesa attackiert wurde. Und da wundern sich die Herrschaften in Politik und Justiz, wenn sich Menschen, die für eine faire Gesellschaft streiten, nicht mehr auf Rechtsstaatlichkeit verlassen wollen und die Aussagen vor Gericht verweigern. So werde ich es auch tun. Dies ist keine Einlassung, kein Geständnis, keine Verteidigung, sondern eine Anklage.

Ich bin nicht hier um mich als Person oder um meine Position zu Polizeigewalt zu verteidigen, sondern um diese Gewalt anzuklagen. Und ebenso die Gerichte, die der verlängerte Arm dieser Gewalt sind. Das sind sie jedes mal, wenn sie den absurden Aussagen von Polizei Zeug*innen aus der Hand fressen. Jedes mal wenn sie selbst Aussagen und Atteste über erlebte Gewalt ignorieren oder das aggressive polizeiliche Verhalten legitimieren. Die Gerichte machen sich ebenso mitschuldig, wenn sie Fehlentscheidungen von Kolleg*innen nicht prüfen. Etwa wenn kein Verfahren eröffnet wird im Fall von Ermordungen oder diese mit einem Freispruch enden. Dieser Justizapparat macht sich zum Komplizen einer Gewalt, die in Gewahrsam, im öffentlichen oder privaten Raum uns allen begegnen kann. Der Fall von Maria aus Friedrichshain hat daran erinnert. Eine Frau, ermordet durch einen Polizisten im eigenen Zuhause. Wie so oft in solchen Fällen werden die Opfer als psychisch krank oder aggressiv erklärt. Das ist eine Verkehrung von Täter und Opfer Rollen. Diese Gefühle und Diagnosen werden weiblich sozialisierten Menschen nur zu oft nachgesagt, um ihnen ihre Selbstbestimmung zu nehmen, und am Ende sogar ihr Leben. Die Täter bleiben auch im sog. Rechtsstaat Deutschland am Ende straffrei.
Gerade mal 2 Prozent aller Fälle von Polizeigewalt kommen vors Gericht, nur ein Bruchteil dieser Verfahren enden mit einer Verurteilung der uniformierten Gewalttäter*innen.
Mit anderen Worten: in der BRD herrscht Straflosigkeit bei der Verfolgung von polizeilicher Gewalt. Und das bei so vielen Gerichten und Unmengen an Bürokratie – ärgerlich, oder strukturell angelegt.

Aber neben der Frage, warum ich wieder hier bin, gibt es auch Gründe, warum ich trotz allem hier bin. Es hätte gute Gründe für mich gegeben, mir das alles hier zu ersparen. Ich würde mir gerne nicht nochmal die Aussagen von 11 bewaffneten Männern anhören müssen, in denen sie sich über mich lustig machen, und sie lamentieren, was das denn für ein schlimmer Abend damals gewesen sein soll. Damals, als der Heinrichplatz quasi in Flammen aufging.
Denn bevor alles quasi in Flammen aufging, wurde ein Teilnehmer der Kundgebung plötzlich aus dem Nichts von einem dieser 11 bewaffneten Typen festgenommen. Laut der Aussage dieses Polizisten vor Gericht, weil er da so ein Gefühl hatte, dass ihm das Bein gestellt worden sei. Er habe das einfach gemerkt, dass ihm da irgendeine Person was Böses wollte. Dieser absurde Vorwurf wurde zu einer Anzeige und endete auch vor Gericht. Diese story hatte keinen Bestand und die zunächst angeklagte Person, wurde tatsächlich frei gesprochen. Ich war überrascht, denn in all den Verfahren, die ich mir seit meinem eigenen angesehen habe, habe ich keinen Freispruch mitbekommen. Da war ich nicht mehr ganz so desilusioniert von den Gerichten, für einen Moment zumindest. Denn dieser Fall sagt nur wenig über die Strukturen und Systematik von Gerichten und ihrem zweifelhaften Verhältnis zu Polizeizeug*innen aus. Leider. Vielmehr kam die Willkür, die in diesen Wänden waltet, zum Vorschein.

Da wird es wahrscheinlich so manche wundern, dass ich dennoch hier bin. Vielleicht werde ich mich am Ende ärgern so naiv gewesen zu sein. Denn ich habe tatsächlich im Sinn, dass ein anderes Bild auf diesen Abend, oder besser gesagt eigentlich nur auf diese wenigen Minuten geworfen wird. Über diese wenigen Minuten meiner Verhaftung werden wir hier einige Tage lang reden. Absurd. Aber für mich persönlich wird hier nicht nur über diese paar Minuten gesprochen und verhandelt. Diese Minuten wirken bis heute nach, obwohl seitdem über 1000 Tage vergangen sind. In diesen paar Minuten stecken Gesetzesverschärfungen, um progressive Proteste noch weiter zu kriminalisieren, und es stecken auch die Gewalt von Hamburg, das aggressive Vorgehen der Polizei an dem Abend am Heinrichplatz und auch die 1000 Tage, die danach kamen, drin. An den meisten dieser Tage habe ich in irgendeiner Weise an diese Verhaftung gedacht und was das Anliegen der Kundgebung war. Und dass die Polizei hier, und auch sonst überall, jeden Tag neuen Stoff für solche Kundgebungen liefert.

Was ist in den über 1000 Tagen passiert?
Da waren unter anderem diese beiden Jungs, wie ich sie zu Beginn in Erzählungen immer nannte. Die beiden, die später mit mir die Anklagebank drücken sollten, da sie auch an diesem Abend mitgenommen wurden. Aus irgendeinem Grund konnte ich mir zunächst ihre Namen nicht merken und sie auch nicht recht unterscheiden, obwohl sie sich gar nicht ähnlich sehen und auch sonst sehr unterschiedlich sind. Der eine meinte direkt, dass wir das zusammen durch stehen. Und so war das dann auch. Ganz einfach. Aber so einfach war es nicht immer.
Denn Repression nervt nicht nur, sie nimmt dir nicht nur Zeit und Energie, sie hat auch die Macht Menschen zu spalten. Im ersten Verfahren gegen mich kam mir von der Richterin Dr. N. immenser Druck entgegen. Er lastete auf mir, sehr schwer sogar. Ich glaub sie hatte nicht so Recht Lust auf so ein langes Verfahren, wie so viele Richter*innen, wie mir berichtet wurde. Der Prozess war voller Bedrückung: von der räumlichen Trennung von den Menschen, die für mich da waren, bis hin zu einem fensterlosen Warteflur, den du dir mit diesen bewaffneten Typen teilen musst. Neben dem herrschte auch eine durch und durch autoritäre Stimmung im Saal. “Und das soll Gerechtigkeit sein? Oder der Gerechtigkeit dienen?” dachte ich an diesem Tag. Der Verlauf drohte die Menschen, die für mich, für uns alle 3 da waren, zu spalten. Es vergingen Wochen bis wir wieder zusammen kommen konnten, um den nächsten Prozess anzugehen und füreinander da zu sein. Und das taten wir mehr denn je. Der Person, die mich versucht haben soll zu befreien, sollte der Prozess gemacht werden. Wir gingen gestärkt in diesen zweiten Prozess und kamen mit ein paar kreativen Ideen ins Gericht, um uns den Raum zu nehmen anstatt ihn uns nehmen zu lassen. Ihre Kollegin Richterin St. fand das nicht so komisch. Zugegebenermaßen, das war nicht die feine englische Art sie während dem Prozess so geärgert zu haben 😉 , aber sie hat es uns auch sehr leicht gemacht. Und wer hätte denn ahnen können, dass Personen, die mit so einer enormen Macht ausgestattet sind, sich davon ärgern lassen, wenn das Publikum kollektiv mit dem Kopf schüttelt?

Zwei Gesetzesverschärfungen, eine Verhaftung und eine Verurteilung später geht es dann heute in die 2te Runde.

Nun komme ich dazu, warum es in diese 2te Runde überhaupt gehen konnte. Wieso ich nach zwei Gesetzesverschärfungen, einer Verhaftung und eine Verurteilung später, noch immer hier bin: wegen den Menschen, die da waren, als es immer ernster wurde, und die geblieben sind, als es so richtig schwierig unter uns war. Die uns drei Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn mal wieder ein gelber Brief rein flattert und zu Gericht gebeten wird. Wegen all den anderen, die mir ihre Zeit schenkten um zuhören. Ich bin wegen denjenigen immer noch hier, mit denen ich nach Wegen gesucht habe, dieses ganze Prozedere nicht nur zu überstehen, sondern um zu erreichen, dass nicht tagelang nur über ein paar Minuten am Heinrichplatz geredet wird, sondern auch darüber, was in den 1000 Tagen davor und danach passiert ist.

Vielen Dank

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Prozessbericht Berufung der ersten Heini, Teil 2

Lange mussten wir ja auf den zweiten Prozesstag nicht warten, gleich am folgenden Montag ging es weiter. Der Richter, wohl auch schon in Vorfreude eines frühen Feierabends, ließ das Aufsteh- und Ehrehrbietungsgedöns kurzerhand aus. Nicht gleich wieder eine Niederlage zu Beginn.

Vorne weg, auch heute waren nur Bullenzeugen geladen, auf denen die gesamte Anklage beruht. Wie am letzten Verfahrenstag schon angeschnitten wurde, ist der Bullenzeuge ein besonderer Zeuge. Nicht nur, weil ihm vom Gericht besonders viel Glaubwürdigkeit attestiert wird, sondern vor allem weil seine sogenannten persönlichen Erinnerungen häufig eher ein Gemeinschaftskonstrukt von einer Gruppe von Anklägern ist. Dadurch gibt es eine klare Geschichte, die alle Bullen unabhängig von einander ähnlich schildern können. Wenn es nun allerdings zu Fragen rechts und links des Weges kommt, Details abgefragt werden oder Widersprüche aufgezeigt werden, kommen die sogenannten „professionellen Zeugen“ ordentlich ins schlingern.

Die Reaktion auf die Unsicherheiten durch die Befragung des solidarischen Anwalts fiel bei Allen ein wenig anders aus. Allerdings lassen sich Gemeinsamkeiten feststellen, eine Wesensverwandtschaft dieser Männer, die gewohnt sind in Uniform rumzurennen. Eine gewisse Nervösität bis hin zur Aggressivität zeigte sich häufig bei kritischen Nachfragen. Die gespielte Gelassenheit, fiel dann oft direkt in sich zusammen und was dabei raus kam, war stark abwertendes Verhalten gegenüber der „Angeklagten“, das sich nur als misogyn und sexistisch beschreiben lässt. Die Bullen legen dabei einen Habitus an den Tag, der vor Verachtung für linke Proteste strotzt und die eigene gewalttätige Männlichkeit als völlig Normal darzustellen versucht.
Aber wehe eine Frau wehrt sich gegen diese hegemoniale uniformierte Männlichkeit, und sei es nur durch eine kritische Nachfrage, dann wird ihr das Frau sein einfach abgesprochen, dann ist sie in dieser Denke nur noch eines – Straftäterin!

Dieser Bullenhabitus zieht sich bereits durch das ganze Verfahren und ist für alle, die regelmäßig mit ihnen zu tun haben, nichts neues. Das Feindbild „Links“ ist dabei wie der Polizeisoziologe Rafael Behr zum Schluss des Tages zitiert wurde, zentraler Bezugspunkt für viele Bullen.

Der erste Zeuge dieses Tages, verhedderte sich direkt in den Fragen des Anwalts. Ungefähr eine Stunde schaffte er es noch sein selbstgefälliges Verhalten aufrecht zu halten. Zum Schluß der Befragung fiel das ganze Konstrukt aber in sich zusammen und er musste zugeben, dass er den angeblichen Kehlkopfschlag gar nicht selbst gesehen hat.
Ist auch komisch wenn die zeugenschaftliche Äusserung und die Anzeige, denselben Wortlaut haben und er vorher gesagt hatte, dass die Anzeige gemeinsam formuliert wurde. Pech gehabt, so verheddert man sich, obwohl der gute Kolllege doch noch sein Schmerzensgeld kassieren will. Da hast du dem Ka. wohl einen Bärendienst geleistet, Lu.!

Wie schon zu Prozessbeginn fiel auch hier der Richter wieder positiv auf, nachdem ihm beim letzten Prozesstag aus dem Publikum vorgeworfen wurde keine kritischen Fragen zu stellen, probierte er es diesmal zumindest ansatzweise kritisch. Wir begrüßen diese Lernfähigkeit!

Der nächste im Bunde, war der unerträgliche Ko.. Mit seinen Aussagen dass die „Angeklagte“ „wie ein Schwein am Spieß geschrien habe“ trieb er den oben genannten Bullenhabitus auf die Spitze.
Und auch bei ihm spielt wieder das gemeinsame Gedächtnis der Bullenzeugen eine Rolle. Genau wie der Bulle Ka. erzählte er in einem vorangegangenen Prozess die Heini sei einem Bullen auf den Rücken gesprungen. Was erstens Schwachsinn ist und zweitens er sich heute auch nicht mehr dran erinnern kann. Schön blöd wenn einem der Kollege Quatsch in Ohr flüstert.

Das allerletzte an diesem Tag war der Polizeiführer des Abends. Mit hochrotem Kopf spielte der Bulle zunächst den Gelassenen. Allerdings hielt das nicht lange vor und so bot sich dem Publikum eine grandiose Show, wieso der Bulle Berichterstattung zum G20 Gipfel als pures Hassvideo betitelt. Am Ende ist alles ganz einfach – er hat es so wahrgenommen! Keine Argumente, bitte! Wenn der Polizeiführer das so wahrnimmt, dann ist das so! Der Dampf, der ihm aus den Ohren kam, soll bis in die letzte Reihe des Publikums gesehen worden sein.

Zum Abschluß des Tages probiert die Heini, dann noch dem Richter vor Augen zu führen, in welchem Maße sie durch die von den Bullen an den Tag gelegten Aggressionen und Anfeindungen gegen sie als Person und im speziellen als Frau betroffen ist. Dazu fordert sie ihn auf, dass er eine Aussage trifft, ob er diese Aggressionen auch bemerkt habe und ihr gegenüber neutral eingestellt ist. Doch darum drückt er sich dann leider und verweist auf den Charakter des Gerichts und seine Unabhängkeit. Zuletzt ließ es sich auf ein weiteres Nachfragen entlocken, dass er alles sehe. Auf dass er auch die etlichen Widersprüche der Zeugen sieht!

Der nächste Prozesstag ist am 7.9.2020 um 13.30 Uhr wieder im Raum 101

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Prozessbericht Berufung der ersten Heini, Teil 1

Die Heinis mal wieder vor Gericht – Die zweite Berufung für die erste Heini

Wieder stehen die Heinis vor Gericht. Es geht immer noch um eine Videokundgebung gegen Polizeigewalt, kurz nach dem G20 auf dem Heinrichplatz in Berlin Kreuzberg.

Die Bullen, die damals die Situation eskalierten, entwarfen später dann eine genaue Abfolge von sich aufeinander beziehenden Verhaftungen. Erst der schlimme Beinsteller, der mittlerweile freigesprochen wurde, dann die Heini, die angeblich den Bullen schwer verletzt hat als sie versucht haben soll dem Beinsteller zu helfen. Danach noch der letzte im Bunde, der dann wiederum die zweite Heini versucht haben soll zu befreien.

Alles soweit so unklar. Wenn wir den Prozesspsychologen Prof. Dr. Könken zum Aussageverhalten, beziehungsweise den Wahrnehmungen von Bullen in dynamischen Situationen hören, meint dieser, dass Bullen als Berufszeugen vor Gericht oft komplexe Abläufe als klare Abfolgen darzustellen versuchen. Dynamische Situationen sind aber nun mal oft unübersichtlich und die angeblichen Klarheiten sind oft Zerrbilder individueller Wahrnehmungen der bewaffneten Herrschaften in Uniform. Sie werden hinterher beim gemeinsamen Berichteschreiben zusammengekittet, damit ein für das Gericht konformes Bild gezeichnet werden kann, unter das die Richter-Person eigentlich nur noch sein Autogramm setzen muss.

Auch in diesem Verfahren waren die Herren von der Polizei wieder sehr bemüht, alles eindeutig und klar darzustellen und trotz der Hinweise des Anwalts und die sehr detailreiche Befragungen schienen Richter und Staatsanwalt sehr unbedarft das von den Bullen gezeichnete Bild übernehmen zu wollen. Die Schöff*innen, die in der Theorie eine zivilgesellschaftliche Kontrolle der Gerichte sein sollen, sind dem Schauprozess eher im Halbschlaf gefolgt. Allenfalls über die schlechte Luft und Akkustik wurde sich von ihnen beschwert.

Aber nochmal zum Anfang. Der Prozess startet und das Publikum und die angeklagte Heini bleiben sitzen. Erste Schlappe für den Richter – den das sichtlich nicht erfreut, dass seine Autorität bereits so früh in Frage gestellt wird.

Darauf probiert er erneut die Heini in einen Deal zu verwickeln, welcher bestimmt abgelehnt wird. Aus Gründen, wie danach in ihrer Prozesserklärung ausgeführt wird. Das Bild dieses Abends soll anders dargestellt werden. Die Situation ist überhaupt erst durch die Polizei eskaliert worden und was vor Gericht bisher geschah, ist klassische Täter-Opfer Umkehr.

Über den kompletten weiteren Prozesstag geben die Bullen ein denkbar schlechtes Bild ab. Dem Bullen Mu. legt der Richter quasi seine ganze Aussage in den Mund. Er hat scheinbar nicht verstanden, dass der Beinsteller freigesprochen wurde und somit keine Straftäter ist – da haben wir es wieder, das sehr ausgeprägte Rechtsverständnis der Berliner Polizei.

Auch der Bulle Ka., dem ja so übel mitgespielt wurde an diesem Abend, mit Kratzern (“die waren erst nach ner Woche verheilt!”) und schlimmen Schlägen auf den Kehlkopf, auf dass er tagelang nichts mehr essen konnte, musste das mehrstündige Verhör durch den solidarischen Anwalt über sich ergehen lassen. Am Ende lagen die Nerven blank (“ich weiss gar nichts mehr” – Ka.) und der Richter und der Staatsanwalt mussten abwechselnd intervenieren, dass er nicht noch was richtig Dummes sagt – Schade eigentlich, das hätte noch lustig werden können. Im Laufe dieser 3 Stunden seiner Zeugenaussage, hat Ka. aber definitiv einige schon jetzt legendäre Sprüche von sich gegeben. Wie etwa dass die Bullen-Wanne, wohin die Heini nach der Verhaftung gebracht wurde, ein sicherer Ort sei. Oder: “Verhaftungen tun nur weh, wenn man sich wehrt” bis hin zu “Sie sind für mich keine Frau, sondern nur eine Straftäterin”. Ka. scheint nicht begriffen zu haben, dass er als Zeuge vor Gericht stand und keine Stand up Comedy Show abliefern soll.

Dagegen richtig erhellend war die Aussage eines Schreibtischbullen, der die Anzeige gegen die Heini “qualitativ” überarbeitet hat. Nach seiner Aussage gibt es “ganz klare Hierarchien in der Linken”. Und darunter gibt es eben die „Mitmachaktivistis“ und die „Profiaktivistis“, das mache einen wichtigen Unterschied. Die Heini sei ja auch überhaupt Student*in und Wissenschaftler*in, wie er bei seiner Onlinerecherche erfahren habe und deshalb eher unbescholten.
Was dann aber doch irritierte war seine Aussage zu der Videokundgebung und das Teilnehmer*innen als auch die Bullen gleichermaßen aufgestachelt durch die Ereignisse in Hamburg gewesen sein. Klingt erst mal recht weitsichtig für so einen Bürohengst. Sein Fazit des Ganzen ist dann allerdings eher amüsant. Die Wut, vor allem bei den jungen Bullen habe zu besonders ehrlichen Berichten geführt und mit Sicherheit nicht zu mehr Gewalt oder Verurteilungswillen. Ist schon klar – ne?!

Wir dachten die Debatte zu Bullengewalt kommt auch irgendwann bei den Uniformträger*innen an, aber Pustekuchen, da wird wohl weiterhin gemauert und totgeschwiegen. Zeuge Mu. ließ eher durchschimmern, dass es in Hamburg keine Polizeigewalt gegeben habe. Ja, und die Erde ist eine Scheibe.

Da das Bullenbefragen ganz schön gedauert hat, gibts noch ‘nen zweiten Prozesstag am Montag, den 24.08.2020 wieder um 9.30 Uhr am Landgericht Tiergarten. Vielleicht hat ja die ein oder andere Lust vorbei zu kommen. Es dürfen inzwischen 12 Zuschauer*innen mit rein und es war wirklich unterhaltsam. 🙂

Wir freuen uns auf euch.

Die drei Heinis und die Crew

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Zweiter Termin – Montag 24.08.20

Der letzte Heini Prozess geht am Montag weiter. Es dürfte hitzig weitergehen und vielleicht wird auch die Debatte über Sexismus bei Bullen vertieft. Mal schauen, ob der Richter diesmal seiner Pflicht nachkommt auch Bullenzeugen kritische Fragen zu stellen z.B. zum Thema Polizeigewalt.

Und keine Sorge, es kann den ganzen Prozess über gesesessen werden. Der Richter hat schon begriffen, dass wir uns für ihn und seine Handlanger nicht erheben.

Prozessbericht vom Donnerstag folgt..

Amtsgericht Tiergarten

Turmstraße 91 Raum 217 (101)

24.08.20  9.30 Uhr

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Endlich Berufung, die Zweite

Nachdem bereits im Juni die Berufung für den zweiten Heini stattgefunden hat, ist es jetzt auch für die erste Heini soweit. Wir sind gespannt wie der Richter in diesem Fall den Hirngespinsten der Bullen folgen möchte. Denn wie so oft geht es eigentlich um Bullengewalt und nix anderes.

Wir laden euch herzlich ein den Prozess zu beobachten, allerdings wird es auf Grund von Corona strengere Hygiene Maßnahmen geben.

 

Amtsgericht Tiergarten

Turmstr. 91, Raum 101

20.08.2020, 9:30 Uhr

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Endlich Berufung

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Prozessbericht vom 2. Tag – Dritter Heini

“I got a feeling” – Von Gefühlen und Schwalben

Letzter Prozesstag der Drei Heinis in erster Instanz

3. Akt, 2. Teil

Am Donnerstag dem 22.10. hatte der dritte Heini seinen zweiten Prozesstag. Es wurde über eine versuchte Körperverletzung und Tätlichen Angriff verhandelt, der laut Bullenaussage im Gewand eines Beinstellers daher gekommen sein soll. Das Ganze soll sich ein paar Wochen nach dem G20 in Hamburg am Heinrichplatz in Kreuzberg zu getragen haben, wo eine Videokundgebung statt fand, die die Polizeigewalt während den Gipfelprotesten thematisierte.

Hier der Bericht zum ersten Prozess plus Link zur Prozesserklärung des Heinis: https://diedreiheinis.noblogs.org/post/2019/09/27/kurzbericht-zum-ersten-prozesstag-vom-dritten-heini/

Am ersten Prozesstag konnten nicht beide Bullenzeugen befragt werden. Die Aussagen des Einen ließen also noch auf sich warten. Und es hat sich gelohnt!
Es wurde wieder spannend.Der 2te Zeuge tischte eine ganz andere Story auf, als sein Kollege am ersten Prozesstag. Der Bulle hatte sich zwar diesmal an die Akten gesetzt und sie fleißig gelesen, im Gegensatz zum Prozess gegen den ersten Heini. Bei dem er meinte, er wisse gar nicht warum er als Zeuge geladen sei.

An diesem Prozesstag kam das Ganze schön flüssig raus. Zu blöd dass er in der Zeugenaussage ein ganz andere Szene beschrieben hatte, die so gar nicht zu der Aussage des Kollegen passte. Ohne darauf angesprochen worden zu sein, kommentierte er ausserdem, dass die anderen beiden in der Sache angeklagten Personen ja auch Verfahren am laufen haben. Und sowieso, dass sei ja alles ganz schlimm gewesen an dem besagten Abend. Damals, als der Heinrichplatz quasi in Flammen aufging!
Der Zeuge, der meinte, ihm wär das Bein gestellt, hatte dann auch nochmal einen kleinen Auftritt. Zunächst wurde er vom Richter darauf hingewiesen, dass er noch was (einen Kaugummi) im Mund habe, was er doch bitte heraus nehmen solle. Die Befragung konnte dann losgehen und wieder argumentierte der Herr Pozileioberkommissar wie beim ersten Prozess mit seinen Gefühlen. Das Bein des Heinis, was sich zur Seite bewegt haben soll, war eine gezielte, heimtückische, versuchte Körperverletzung. Wie er sich dem denn sicher sein könne, wurde er immer wieder gefragt, also dass das Bein absichtlich ihm zwischen die Beine geschoben worden sei. “Na, ich hab das halt so im Gefühl”. Oha, da hat der Bulle also so ein feeling dafür, was er weder sehen noch in irgendeiner anderen Art und Weise beweisen kann. Interessant, vielleicht sollten wir alle mal unsere Gefühle gegenüber gewalttätigen Bullen als Beweis vor Gericht anbringen. Wir haben so das “Gefühl”, dass so was es gar nicht vor Gericht schaffen und vorher abgelehnt würde. Dem Richter war das auch nicht stichhaltig genug und so wirkte der bösartige Beinsteller am Ende eher wie eine Schwalbe seitens des Bullen.
Das ganze Theater dauert zum Glück nicht lange und Staatsanwaltschaft wie auch Richter kamen zu dem Schluss, dass dem Heini Nichts nachzuweisen ist. Tja, da hat der Bulle den Mund wohl zu voll genommen.

Um dem bestimmt sehr verständnisvollen und gutgemeinten Kommentar des Richters zu entgehen, ließ es sich auch der dritte Heini nicht nehmen einfach vor Urteilsverkündung zu gehen. Das Publikum nahm das schmunzelnd zur Kenntnis und folgte dem Flüchtigen. Dararauf konnte der Richter nur noch anmerke, dass es anscheinend niemand interessieren würde, was er zu sagen habe. Wir meinen, Erkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung!.

Wir sehen mit dem dritten Heinis-Prozess das ganze Konstrukt was die Bullen am Heinrichplatz aufgebaut haben in sich zusammenfallen. Die Bullen haben die ganze Situation eskaliert, weil ein Bulle ein feeling hatte!! Um daran zu erinnern :die weitere Folge der Eskalation, führte zu zwei Verurteilungen mit 180 und 150 Tagessätzen.
Wir sind gespannt was die Richter*innen in der Berufung zu ihrer Verteidigung zu sagen haben. Ansonsten können sie sich auf weitere Eskalation unserer Seite freuen.

Sofern die Staatsanwaltschaft keine Berufung einlegt, gehen wir vor Gericht erst mal in die Herbstpause. Hinter den Kulissen wird aber weiter an Märchen, Prozesserklärungen und weiterem geschrieben. Da die Berufung des ersten und des zweiten Heinis vermutlich nicht mehr allzu lange auf sich warten lässt, haltet euch am besten über den Blog, Indy und Co auf dem Laufenden und seid dabei, wenn es wieder heißt “Die Drei Heinis vor Gericht”.

Posted in General, Gerichtsverfahren, Repression | Comments Off on Prozessbericht vom 2. Tag – Dritter Heini