Die drei Heini‘s: zweiter Teil. Polizeigewalt nach Videokundgebung gegen Polizeigewalt.

Die drei Heini‘s: zweiter Teil. Polizeigewalt nach Videokundgebung gegen Polizeigewalt.

 

1.Kapitel
Der erste Prozesstag für den zweiten Heini ist beschlossene Sache, es wird Donnerstag der 15. August um 10 Uhr im Raum 671 sein. Aber hinter den Türen hat sich schon seit etwa einem Monat etwas geregt. Denn auch dort gibt es anscheinend Klatsch und Tratsch.
Vor einer Weile hat uns die Information ereilt, dass die für den zweiten Heini zuständige Richterin Frau Stoppa sich an die Anwältin gewendet hat, um abzuklopfen ob eine Einigung außerhalb des Gerichtes zu finden sei. Ihr Vorschlag: eine Einstellung nach § 153 a Strafprozeßordnung (StPO). In welcher der Angeklagte eine „freiwillige“ Zahlung an die Justizkasse oder auch eine gemeinnützige Organisation entrichtet und sich somit einer Hauptverhandlung entziehen kann. Das würde weder ein Geständnis, noch Reue oder eine Form der Entschuldigung benötigen, der Beschuldigte müsste aber dennoch eine Geldstrafe zahlen.

 

Dieses Angebot wurde dann aber letztendlich doch nicht vorgeschlagen, da die Staatsanwaltschaft dem Vorschlag der Richterin ebenfalls zustimmen muss und dazu nicht bereit war. Aus Prinzip, wie sich herausstellte. Denn die Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht Tiergarten fährt eine harte Linie, wenn es um die Versehrtheit ihrer gut behüteten Bullen geht. Dies offenbart uns die innere Haltung der Staatsorgane in vielerlei Hinsicht.
Im Zweifel heißt es nicht für die Angeklagten. Auch die Unschuldsvermutung wird nicht als Basis der Anfrage gesetzt, sondern vielmehr die Annahme, dass die Bullen schon recht haben werden und dass das, was in den Akten steht, ja irgendwie auch stimmen muss. Obwohl inzwischen bei allen Richter*innen bekannt sein sollte, dass die Beschuldigungen generell lieber hoch angesetzt werden, anstatt irgendwen zu entlasten. Und so ist es nicht verwunderlich, dass die Richterin in einem Nebensatz erläuterte, wie wenig die Bullen, die im voran gegangenen Prozess bereits ausgesagt haben, zu gebrauchen gewesen seien. Und man deswegen ja auch überlegen könne, eine anderweitige Lösung zu finden.
Ebenso verwirrend ist der Fakt, dass der Abend um den es ging ein sehr ruhiger, gar harmloser Abend gewesen ist. Denn nach Aussagen der Bullen im ersten Prozesstag, war es sogar außerordentlich ruhig und die bereitgestellten Bullen waren mit einem weitaus geringeren Aufgebot vor Ort als gewöhnlich.
Offiziell…..
so sagen viele, sei diese Einigung kein Eingeständnis, keine Verurteilung und es gibt auch keine daraus resultierende Vorstrafe. Für uns ist es aber dennoch das Selbe. Denn wofür zahlen wir denn das Geld? Um indirekt zuzugeben Landfriedensbruch, Gefangenenbefreiung, Widerstand und Körperverletzung begangen zu haben oder etwa um den entstandenen Aufwand zu entschädigen?! Nein! Das sieht unser zweiter Heini aber ganz sicher nicht ein. Er hat gelernt, dass die vielen Vorschläge der Anklagenden, oft mit Hoffnung geschmückten Deals, am Ende doch tief ins eigene Fleisch schneiden. Er hat verstanden, dass sie versuchen unsere Ängste vor Knast, Bewährung oder hohen Geldsummen zu nutzen, um uns mundtot zu machen.
Aber damit nicht genug der Absurditäten…
Denn es ist praktisch an der Tagesordnung, dass Bullen ihre Berichte mit Copy /Paste-Methode aufeinander abstimmen und nochmals durchlesen bevor die Verhandlung beginnt. Auf der Wartebank wird dann auch gern die Zeit genutzt sich gegenseitig auf die Sprünge zu helfen, um sich besser decken zu können.
Doch dieses Verhalten ist nicht einmal im Sinne dieses Rechtssystems legal beziehungsweise legitim. Trotzdem wird darüber hinweg gesehen, es wird sogar weder verfolgt noch bestraft. Es werden Urteile gesprochen und Deals angeboten, ohne das gesprochene oder geschriebene Wort der Bullen zu überprüfen oder gar zu hinterfragen. Stattdessen frönen sie weiter ihrem Bullenstaat, räumen den Bullen immer mehr Freiheiten ein, die dem willkürlichen Handeln nahezu keine Grenzen mehr setzt.
Sie repräsentieren ein rassistisches und sexistisches Rechtssystem in dem nachweislich Menschen in Gefängnissen von Bullen misshandelt und ermordet werden, es aber nach wie vor keine unabhängige Instanz gibt, die Fehlverhalten der Bullen anzeigt und bestraft. Ein Rechtssystem, in dem es für alles ein Gesetz oder eine Norm gibt, aber nicht für die Zusammensetzung vom Pfefferspray der Bullen.
Und so sitzen Richter*innen, Politiker*innen und Bullen schön eingekuschelt mit ihren Lieblingskuscheldecken zusammen und gönnen sich einen Tee mit der Staatsanwaltschaft!!!
Das stinkt alles so sehr. Es werden immer mehr Gesetze erfunden, um Menschen, die sich kritisch mit diesem Bullenstaat auseinandersetzen und widerständig dagegen verhalten, unschädlich zu machen.
Aber die Galle wird nicht aufhören uns aufzusteigen und wir werden immer wieder vor ihnen stehen und schreien:
„Nein zu eurem Dreckssystem!“
„Nein zu euren Sanktionen!
„Nein zu euren Heucheleien!“
und
„Nein zu euren verkackten Deals!“
Es ist euer System, in das wir geboren wurden, aber das bedeutet nicht, dass wir es akzeptieren müssen. Ihr werdet uns nicht los. Wir werden immer mehr, stehen zusammen und schreien „Fickt euch!!“
Und zwar so lange, bis sich hier endlich mal was verändert!
Mit abgrundtiefer Verachtung,
der zweite Heini und seine Crew

FÜR EINE GESELLSCHAFT OHNE KNÄSTE!

Wann? Donnerstag, 15.08.2019, Prozess 10 Uhr, Kundgebung ab 9 Uhr

Wo? Prozess: Raum 671, Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße 91, 10559 Berlin

Aufruf zum zweiten Prozess: http://www.berlin.rote-hilfe.de/event/2-prozess-gegen-die-3-heinis/

Artikel zum ersten Prozess: https://de.indymedia.org/node/34263

Ankündigung zum ersten Prozess: https://de.indymedia.org/node/32091